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Versicherungspflicht der Berufsausübungsgesellschaft

Aufgrund der BRAO Reform 2022 gelten nun auch besondere Bedingungen bzgl. der Versicherungspflicht bei Berufsausübungsgesellschaften.

Was ist neu? 

  • Anwältinnen und Anwälte können mit anderen freien Berufen (z.B. Architekten) eine interpro­fes­sionelle Kanzlei gründen.
  • Bisher war dies nur mit Steuer­be­ratern, Wirtschafts­prüfern und mit Ärzten/Apothekern möglich

Was muss bzgl. der Haftung beachtet werden?

  • Grundsätzlich haftet die Berufsausübungsgesellschaft für die Fehler aller Gesellschafter
  • Es ist nicht von Bedeutung wer in der Gesellschaft tätig ist oder wem der Fehler unterlaufen ist

Wie wirkt sich dies auf die Deckung aus?

  • Pflichtversicherung der nicht-haftungsbeschränkten Gesellschaft: 500.000 Euro Versicherungssumme
  • Pflichtversicherung der haftungsbeschränkten Gesellschaft: Bis einschließlich zehn Personen: 1.000.000 Euro Versicherungssumme Ab der elften Person: 2.500.000 Euro Versicherungssumme

Quelle