Versicherungspflicht der Berufsausübungsgesellschaft
Aufgrund der BRAO Reform 2022 gelten nun auch besondere Bedingungen bzgl. der Versicherungspflicht bei Berufsausübungsgesellschaften.
Was ist neu?
- Anwältinnen und Anwälte können mit anderen freien Berufen (z.B. Architekten) eine interprofessionelle Kanzlei gründen.
- Bisher war dies nur mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und mit Ärzten/Apothekern möglich
Was muss bzgl. der Haftung beachtet werden?
- Grundsätzlich haftet die Berufsausübungsgesellschaft für die Fehler aller Gesellschafter
- Es ist nicht von Bedeutung wer in der Gesellschaft tätig ist oder wem der Fehler unterlaufen ist
Wie wirkt sich dies auf die Deckung aus?
- Pflichtversicherung der nicht-haftungsbeschränkten Gesellschaft: 500.000 Euro Versicherungssumme
- Pflichtversicherung der haftungsbeschränkten Gesellschaft: Bis einschließlich zehn Personen: 1.000.000 Euro Versicherungssumme Ab der elften Person: 2.500.000 Euro Versicherungssumme