Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Durch die aktuellen Entwicklungen steigt wieder die Unsicherheit – auch bei Entscheidern, Verantwortungsträgern, Unternehmern und Angestellten. Bleiben Sie für Ihre Mandanten der Ruhepol in dieser unruhigen Zeit. Bleiben Sie der wertvolle Wegbegleiter und Lotse in der Krise.

Klare Werte und Überzeugung

Unsere vielfältigen Fachreferenten sind auf die Berufsgruppen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte spezialisiert und informieren Sie

kostenlos und unverbindlich!

Welche Themen sind für Sie wichtig?

  • Insolvenzverschleppungsschaden / Aktivlegitimation des
    Insolvenzverwalters (KG Berlin, Urt. v. 15.11.2022 – 21 U 55/21)
  • Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften im Steuerberatungsgesetz
  • Anpassung des deutschen Steuerrechts 2023
  • Vorwurf wissentliche Pflichtverletzung
  • Hintergrund und mögliche Folgen beim Vorwurf an den beratenden Berufsträger im InsoVerfahren
  • Präventive Schutzmaßnahmen Vermutete und tatsächliche Leistungen der beruflichen Haftpflicht
  • Neue Gesetzgebung im Blick: SanInsFoG, StaRUG und FISG

Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung

Im Insolvenzbedrohten Mandat (Urteil vom 26.01.2017), ist dies problematisch, da selbst die Abwehr dieser gestellten Ansprüche zu 98% in den Policen nicht abgesichert sind.

Der Berufsträger muss sich bei der Behauptung seitens des Insolvenzverwalters, selbst um seine Verteidigung kümmern und auch dessen Kosten tragen.

SanInsFoG und StaRUG

Zum 01.01.2021 verabschiedete die Bundesregierung die beiden Gesetze. Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) verändert die Sanierungs- und Insolvenzpraxis.

Gesetzesentwurf der Bundesregierung

Warum sollten Sie sich damit befassen?

Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften im Steuerberatungsgesetz

In einigen Fällen ist die Pflichtdeckung bei der Berufshaftpflichtversicherung und die sich daraus ergebende Jahreshöchstleistung zu niedrig, um das Schadenpotential einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken.
Eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme ist in der Regel möglich, selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen

Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG)
§ 102 Hinweis- und Warnpflichten

Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses für einen Mandanten haben Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte den Mandanten auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrundes nach den §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung und die sich daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsleiter und Mitglieder der Überwachungsorgane hinzuweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und sie annehmen müssen, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist.

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw)

Am 1. August 2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft getreten. Ein Hauptpunkt dieses Gesetzes ist die grundlegende Neuausrichtung des Transparenzregisters, welches von einem Auffangregister zu einem Vollregister umgestaltet wird. Somit erweitern sich die Pflichten und Risiken für die Gesellschaften. 

Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der praktischen und digitalen Nutzbarkeit des Transparenzregisters sowie die Schaffung von datenseitigen Voraussetzungen für die europarechtlich im Jahr 2021 anstehende Vernetzung der Transparenzregister aller EU-Mitgliedstaaten.

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG)

Am 20. Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) verabschiedet.

Das Ziel des Gesetzgebers ist die Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt. Dieses Ziel soll unter anderem mit der Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Errichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems (IKS) sowie eines entsprechenden Risikomanagementsystems (RMS) für börsennotierte Aktiengesellschaften und der verpflichtenden Errichtung eines Prüfungsausschusses für Unternehmen von öffentlichem Interesse verwirklicht werden. Desweiteren sieht der Entwurf  eine Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, eine Verschärfung der Haftung des Abschlussprüfers sowie eine Ausweitung der Prüfungsbefugnisse der BaFin vor.

Gesetzestexte

Als Berufsträger haben Sie vor allem in der derzeitigen Situation einen vollen Terminkalender. Allerdings ist es gerade jetzt unabdingbar sich über die Haftungsrisiken genauer zu informieren. In der Krise sind Sie als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die erste Anlaufstelle für wichtige finanzielle Entscheidungen.

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